NiSV – was bedeutet die neue Verordnung für Kosmetikerinnen?

Seit Anfang des Jahres ist die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ in Kraft, die abgekürzt NiSV genannt wird. Sie regelt den Umgang mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung abgeben. Da dazu viele kosmetische Behandlungsgeräte gehören, die in Kosmetikstudios häufig genutzt werden, betrifft die NiSV unter Umständen auch Dich als Kosmetikerin. Alles, was Du dazu wissen musst, haben wir Dir hier kurz zusammengefasst.

Warum ist die NiSV für Kosmetikerinnen wichtig?

Laut NiSV musst Du als Kosmetikerin ab dem 01.01.2022 einen erfolgreich absolvierten Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung vorlegen können, um noch bestimmte kosmetische Behandlungsgeräte einsetzen zu dürfen. Dabei geht es um den Schutz der Kundinnen vor Schäden bei falscher Anwendung der Strahlung.

Wer also mit einer Ausbildung in Apparativer Kosmetik an der  Kosmetik Akademie liebäugelt oder bereits betroffene Geräte in seinem Kosmetikstudio im Einsatz hat, sollte sich noch dieses Jahr um den Fachkundenachweis kümmern. Nur so kannst Du Deinen Kundinnen die lukrativen Apparativen Behandlungen ohne Unterbrechung weiter anbieten.

Welche Geräte sind von der NiSV betroffen?

Die NiSV beschreibt genau, für welche Behandlungsgeräte ein Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung notwendig ist. Dabei fallen die Geräte nur unter die NiSV, wenn sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken genutzt werden.

1. Für folgende kosmetischen Geräte brauchst Du eine NiSV Schulung:

Lasergeräte verschiedener Klassen
IPL-Geräte mit dem Ziel eines Effektes auf das Zielgewebe
Ultraschallgeräte (mit mehr als 50 Milliwatt pro cm2 am Auge, mehr als 100 Milliwatt pro cm2 am übrigen Körper)
Hochfrequenzgeräte (von 100 Kilohertz bis 100 Gigahertz)
Niederfrequenzgeräte (von 1 Hertz bis 100 Kilohertz)
Gleichstromgeräte (ab 8 Milliampere pro cm2)
Magnetfeldgeräte (mit mehr als 400 Millitesla)
Diese Geräte dürfen also ab dem 01.01.2022 nur noch für kosmetische Behandlungen verwendet werden, wenn Du als Kosmetikerin eine Fortbildung zur entsprechenden Fachkunde besucht hast. Wenn Kombigeräten mit mindestens einer der genannten Funktionen ausgestattet sind, fallen sie auch unter die NiSV. Dabei kann es sein, dass für bestimmte Kombigeräte sogar mehrere Fachkundenachweise nötig sind.

2. Für folgende kosmetischen Geräte brauchst Du keine NiSV Schulung:

Geräte zur mechanischen Abrasion durch Kristall, Diamant oder Aquafacial
Permanent Make-up Geräte
Geräte für das Microneedling
Die Geräte in der zweiten Liste darfst Du auch weiterhin ohne Fachkundenachweis nutzen und die entsprechenden Behandlungen Deinen Kundinnen anbieten.

3. Folgende Geräte dürfen Kosmetikerinnen gar nicht mehr benutzen:

Ablative Laseranwendungen, wie Entfernung von Tattoos oder Laserbehandlungen bei Gefäßveränderungen oder pigmentierten Hautveränderungen
Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lypolyse) mit allen Technologien
Hochfokussierter Ultraschall (HIFU), der die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt
Die Geräte der letzten Liste unterliegen seit dem 01.01.2021 dem Ärztevorbehalt und dürfen von Kosmetikerinnen gar nicht mehr verwendet werden. NiSV Schulungen gibt es entsprechend dafür nicht.

Was beinhaltet eine NiSV Fachschulung?

Eine NiSV Schulung für einen gültigen Fachkundenachweis setzt sich aus 2 Modulen zusammen, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen:

Das Modul 1 „Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde“ beinhaltet mindestens 80 Lehreinheiten à 45 Minuten. Hier geht es um Themen wie Anatomie, Physiologie der Haut, Überblick zu Geräten zum Einsatz nichtionisierender Strahlung, die Wirkung von Strahlung usw. Das Modul 1 muss von Dir nur einmal besucht werden, auch wenn Du Fachkundenachweise für mehrere Technologien erwerben willst.

Das Modul 2 „Fachkunde der jeweiligen Technologie“ hat jeweils eine Technologie im Fokus, sodass es das Modul in verschiedenen Varianten gibt:

Optische Strahlung: 120 Lehreinheiten à 45 Minuten
Magnetische Strahlung (Hochfrequenz): 40 Lehreinheiten à 45 Minuten
Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz): 24 Lehreinheiten à 45 Minuten
Ultraschall: 40 Lehreinheiten à 45 Minuten

Die Aufbaumodule zu den verschiedenen Technologien musst Du aber auf jeden Fall absolvieren, wenn Du eins der Betroffenen Behandlungsgeräte nutzen möchtest. Hier wird keine Vorbildung anerkannt.

Laut NiSV muss zudem alle fünf Jahre ein verkürzter NiSV Auffrischungskurs absolviert werden, und zwar sowohl für das Modul zu den Grundlagen der Haut als auch für jedes Technologie-Modul. Dadurch soll Dein Wissen immer auf dem neusten Stand gehalten werden.

Fragen und Antworten zur NİSV

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